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Wichtige Hinweise zur Hundehalter
Hunde in der Gemeinde haben es nicht immer leicht. Ihr Zusammenleben mit den Menschen wirft nicht nur bei uns manche Probleme auf. Dies gilt besonders in den dicht bebauten und stark bevölkerten Wohngebieten der Gemeinde und deren Teilorte. Nicht selten kommt es zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern. Was dem Hundehalter zum durchaus natürlichen Bedürfnis seines treuen Vierbeiners gehört, gerät dem anderen häufig zum Ärgernis.
Derart entstehende Spannungen brauchen nach unserer Auffassung nicht zu sein. Die Gemeinde bietet genügend Raum für Hunde. Es müssen nur einige Spielregeln beachten werden, damit das Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden funktioniert.
Nachfolgend sind die wichtigsten Regelungen hinsichtlich der Haltung von Hunden aufgeführt:
- Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
- Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
- Hunde sind innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile an der Leine zu führen.
- In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen.
- Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
- Hunde dürfen in Lebensmittelgeschäfte und Märkte nicht mitgenommen werden.
- Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Wir sind froh, dass sich die überwiegende Anzahl an Hundehaltern an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich. Dennoch erreichen uns immer wieder Klagen, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt sind. Ihre Mithilfe ist hier gefragt. Wir wissen, dass mit Verboten allein weder den Hundehaltern und ihren Tieren noch anderen Mitbürgern geholfen ist.
Deshalb unsere Bitte an Sie:
Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein „Geschäft“ niemanden stört und unschädlich ist. Und kommt es doch einmal zu einem „Missgeschick“ an unpassender Stelle, so bitten wir Sie, dieses zu beseitigen. Behilflich sind Ihnen dabei die Hundekotbeutel (Robidog-Tüten), welche
- im Rathaus Steinen, Telefonzentrale, kostenlos abgegeben werden,
- an folgenden Standorten von Robidog-Automaten kostenlos entnommen werden können:
Steinen: Am Weiheracker, Jahnstraße, Radweg an der Wiese, Reitplatz, Rotzlerstraße, Steinbrunnen, Steinenbach (4 Standorte), Steinenbach Ecke Birkenweg, Wiesenstraße, Wolfischbühl
Hägelberg: Friedhof, Rechbergweg (Hägstel), Alpenblick (Parkplatz), Schöne Aussicht, Sportplatz, Parkplatz DGH
Höllstein: Eichmattweg, Föhribuck, Friedenstraße, Haldenweg, Lettenweg, Wiesentalweg
Hüsingen: Brombacher Straße, Brunnenstraße, Parkplatz beim Hochbehälter, Müsler
Schlächtenhaus: Krämelweg, Schrohmühleweg, bei der Kirche in Hofen
Weitenau: Bushaltestelle Schillighof, Fribergweg, beim Milchhäusle, Klosterhöfe, Talstraße (Radweg Ortseingang)
Die befüllten Hundekotbeutel dürfen in jedem öffentlichen Mülleimer entsorgt werden.
Leider kommt es immer wieder vor, dass freilaufende Hunde Menschen oder andere Hunde anfallen und zum Teil gefährlich verletzen. Ferner werden jedes Jahr durch streunende und wildernde Hunde Wildtiere aufgeschreckt, gehetzt, verletzt und auch getötet. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften gegen das freie Laufenlassen von Hunden beachtet werden.
Beachten Sie bitte, dass Hunde die bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen, als gefährlich im Sinne der Polizeiverordnung über das Halten von gefährlichen Hunden eingestuft werden können. Für solchermaßen eingestufte Hunde kann ein dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang angeordnet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ordnungsamt
Herr Wehrer
Verunreinigung von Straßen und Wegen
mit Pferdekot
Aus aktuellem Anlass machen wir darauf aufmerksam,
dass derjenige,
der eine Straße/einen Weg über das übliche Maß hinaus verunreinigt,
die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen hat
(§ 32 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung und § 42 Straßengesetz Baden-Württemberg).
Die Verunreinigung einer Straße/eines Weges mit Pferdekot
geht über das übliche Maß hinaus,
so dass der Pferdekot von dem Reiter/der Reiterin
unaufgefordert zu beseitigen ist.
Ordnungsamt
Herr Wehrer
Laut Stat. Landesamt beträgt die Einwohnerzahl
in der Gesamtgemeinde
zum 30.6.2016 /
10.010 Einwohner
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Glasfaser in Hägelberg
Infos unter:
www.glasfaser-im-landkreis-loerrach.de
www.stiegeler.com/glasfaserloerrach
Helfer für die Eigenleistung Dorfgemeinschaftshaus können sich ab sofort hier eintragen.
Eigenleistung
Stand 15.09.2017
2433 Stunden
Mittlerweile
über 3000 Stunden
2015
Hägelberg
Sonnenterrasse des Wiesentales
752 EW, 457 m NN, Fläche 644 ha
Der Ort wird als "Hegniberg" in einer Schenkung an St. Blasien erstmals urkundlich erwähnt. Er blieb dem Kloster gegenüber zinspflichtig, bis er unter markgräfliche Verwaltung kam. Kirchlich gehörte er immer zum evangelischen Kirchspiel Steinen.
Hägelberg liegt auf der "Sonnenterrasse" des Wiesentales - angelehnt an ein weites Waldgebiet (75 % der Gemarkungsfläche), das sich bis zum Munzenberg (704 m NN) und der Scheideck hin erstreckt. Die zahlreichen Quellen sind zum Eckpfeiler der Wasserversorgung für die Gesamtgemeinde geworden. Hägelberg ist ein bevorzugtes Naherholungsgebiet im Vorderen Wiesental (Alpensicht) ohne Durchgangsverkehr und hat sich daher auch zu einem beliebten Wohnort entwickelt.
Hägelberg
Hägelberg liegt nordwestlich von Steinen auf der "Sonnenterrasse" des Wiesentales – angelehnt an ein Waldgebiet, das sich bis zum Munzenberg mit seinen rund 700 Höhenmetern und der Scheideck hin erstreckt. Bei entsprechender Wetterlage kann man sogar die Alpen erblicken. Die zahlreichen Quellen rund um Hägelberg sind zum Eckpfeiler der Wasserversorgung für die Gesamt-Gemeinde Steinen im Wiesental geworden. Hägelberg ist ein bevorzugtes Naherholungsgebiet im Vorderen Wiesental ohne Durchgangsverkehr und hat sich daher auch zu einem beliebten Wohnort entwickelt. Der Ort wird als "Hegniberg" in einer Schenkung an St. Blasien erstmals urkundlich erwähnt. Zur Gemarkung gehörte ein großes Waldgebiet. Der Ort blieb dem Kloster St. Blasien gegenüber zinspflichtig, bis er unter markgräfliche Verwaltung kam. Das früher selbständige Hägelberg vereinigte sich 1975 mit den Gemeinden Steinen, Höllstein, Hüsingen und Schlächtenhaus zu einer Gesamtgemeinde.
Viel zu erleben
Einrichtungen vor Ort sind die "Waldschänke" auf dem Festplatz "Zur schönen Aussicht" und die Sportanlage des Turnvereins mit öffentlichem Spielplatz. Hägelberg feierte 1990 sein 700-jähriges Dorfjubiläum. Ganz oben auf der Wunschliste der Hägelberger steht eine Mehrzweckhalle. Dafür gründete man eigens einen Hallenbauförderverein. Nach dem Feuerwehranbau wurde beim Rathaus auch ein Jugendraum errichtet.
Im April 2008 fand mit großem Erfolg die 1. Bürgerversammlung der Bürgerinitiative "Energie aus Bürgerhand" statt. Ziel der Initiative ist es, das Dorf mit Wärme und Strom aus Biomasse zu versorgen. Unterstützt wird das Projekt von der Gemeinde Steinen, dem Landratsamt Lörrach sowie vom Regierungspräsidium Freiburg.
Hägelberg
Hägelberg liegt in der Gemeinde Steinen (Kreis Lörrach) im Landkreis Lörrach im Regierungsbezirk Freiburg im Bundesland Baden-Württemberg.
Der amtliche Gemeindeschlüssel ist : 8336084
Die Postleitzahl von Hägelberg lautet: 79585
Das amtliche Kfz-Kennzeichen ist : LÖ
Hägelberg liegt bei den geografischen Koordinaten 47.661283 nördlicher Breite und 7.715063 westlicher Länge.